Rot-Grün will Büroflächen in der Rathaus-Galerie für einen Zeitraum von 20 Jahren anmieten, um dort ein zusätzliches Bürgerservicezentrum einzurichten. Dadurch entstünde allein durch die Mietkosten eine Haushaltsbelastung von 2,3 Mio. Euro. Das Zentrum möchte daher einen Ratsbürgerentscheid zu dem Thema.
Unser Antrag vom 07. Sep 2021
Ratsbürgerentscheid zur Realisierung des Bürgerservicezentrums in der Rathausgalerie
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir beantragen, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Dormagen am 23.09.2021 zu setzen.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dormagen beschließt die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides gem. § 26 Abs. 1 S. 2 GO NW über die Frage, ob die Stadt Dormagen Büroflächen in der Rathausgalerie langfristig anmieten soll.
Begründung
Die Realisierung des geplanten Bürgerservicezentrum in der Rathausgalerie ist mit erheblichen Kosten verbunden, die der Bürger auch noch in 20 Jahren zu tragen hat. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme betragen in diesem Zeitraum ca. 2,3 Mio. Euro. Mit einer Laufzeit von 20 Jahren werden die nächsten 5 Stadträte an diesen Vertrag gebunden sein. Vergleichbare Projekte in anderen Kommunen und Städten haben eine Laufzeit von maximal 5-10 Jahren. Dies ist eine zusätzliche Dauerbelastung unseres städtischen Haushaltes für viele weitere Jahre. Wir sehen den angeblich erhöhten Flächenbedarf für die Verwaltung sehr kritisch.
Uns kommt bei der Betrachtung des Bedarfes von zusätzlichen Büroflächen die zunehmend fortschreitende Digitalisierung in der Verwaltung und die Schaffung von Home Office Arbeitsplätzen viel zu kurz.
Ebenso erscheint uns der Standort in der City mit einem Mietpreis von ca. 12,00 €/qm nicht wirtschaftlich. Hier gäbe es wirtschaftlichere Alternativen wie z.B. das Zuckerfabrikgelände.
Wir sehen die Akzeptanz für das Projekt in der Bevölkerung vornehmlich aus Kostengründen nicht gegeben. Ebenso gibt es breiten Widerstand im Stadtrat.
Aufgrund der hohen Bedeutung und Tragweite des Beschlusses, sollte dieser an die Bürger gegeben werden. Dies ist im Wege eines Ratsbürgerentscheides gem. § 26 Abs. 1 S. 2 GO NW möglich. Dabei wird die Hürde des Bürgerbegehrens übersprungen und unmittelbar ein Bürgerentscheid in Form eines Ratsbürgerentscheides durchgeführt.
Dies wäre die demokratischste Entscheidung, da die Bürger von Dormagen unmittelbar die Gelegenheit hätten, über diese wichtige und für die Stadt Dormagen weitreichende Entscheidung abzustimmen.
Mit herzlichen Grüßen
Hans-Joachim Woitzik, Fraktionsvorsitzender
Thomas Freitag, stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Michael Kirbach, Geschäftsführer
Quellen & weiterführende Links
- Facebook: Der Vorschlag über den Ratsbürgerentscheid zum Kommentieren & Teilen
- Instagram: Unser Insta-Post
- Presse: Bürger sollen über Umzug entscheiden (NGZ Online, 08. Sep 2021)
- Presse: Bürgerservice kommt in Rathaus-Galerie (NGZ Online, 27. Aug 2021)
- Download: Antrag Ratsbürgerentscheid zum Bürgerservicezentrum (PDF, 07. Sep 2021)
Über diese Reihe
Das Zentrum setzt sich für eine transparente Politik in Dormagen ein. Aus diesem Grund machen wir unsere Anträge, die wir im Stadtrat bzw. in dessen Ausschüssen stellen, hier 1:1 für jeden öffentlich zugänglich.