Anträge der Zentrumsfraktion Dormagen im Stadtrat

Antrag: Zentrum fordert, dass risikoreiche Kreditgeschäfte mit Steuergeldern gestoppt und nicht mehr durchgeführt werden

Was sich hinter dem Begriff „kommunale Zinssteuerung“ verbirgt, wissen sicherlich viele nicht genau. Dabei geht es aber komplexes, und -viel wichtiger- ein für den Steuerzahler riskantes Finanzgeschäft. Aus Sicht des Zentrums sind diese Finanzgeschäfte für unsere kleine Kommune zu undurchsichtig, zu riskant und daher unverantwortlich. Erschwerend kommt hinzu, dass eine externe Firma (in Form einer Aktiengesellschaft) offenbar Einfluss auf Entscheidungen nehmen kann, während die kommunalen Kontrollorgane Hauptausschuss und Rat nicht hinreichend involviert sind. Daher will das Zentrum diese Geschäftspraktiken für Dormagen beenden.

Unser Antrag in Gänze

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt Dormagen am 25.06.2020 zu setzen.

Antrag

Kommunale Zinssteuerung in Dormagen

Beschlussvorschlag

  1. Der Fachbereich Finanzen legt dem Rat der Stadt Dormagen entsprechend der „Richtlinie zur Anlage von Kapital“ sämtliche Jahresberichte für den Zeitraum von 2014 bis 2019 vor. Dazu zählen insbesondere die Berichte über die kommunale Zinssteuerung in Dormagen.
  2. Die vorzustellenden Berichte müssen gemäß § 10 Berichtswesen so aufbereitet sein, dass die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen gewährleistet ist.
  3. Der Rat der Stadt Dormagen rügt, dass der Kämmerer/die Kämmerin der jährlichen Berichtspflicht bisher nicht nachgekommen ist.
  4. Die Verwaltung informiert dem Rat darüber, wer den Vertrag mit der Magral AG wann unterzeichnet hat und warum dieser Vertrag dem Rat vorher nicht zur Beschlussfassung vorgelegt wurde.
  5. Die Verwaltung legt dem Rat dar, auf welcher Verwaltungsanweisung sie den Abschluss von kommunalen Zinssteuerungsinstrumenten ohne Einbeziehung des Rates begründet.
  6. Der Rat der Stadt Dormagen beschließt, die „Richtlinie zur Anlage von Kapital der Stadt Dormagen“ zu ändern. Zum einen soll die Richtlinie künftig gemäß ihres Titels nur noch Kapitalanlagen behandeln und keine Kreditgeschäfte. Zum anderen sollen solch risikoreiche Zinssteuerungsinstrumente nicht mehr zum Einsatz kommen, um keine Steuergelder zu gefährden.

Begründung

Zu Beginn der Ratsperiode 2014/2020 hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 09.12.2014 die „Richtlinie zur Anlage von Kapital der Stadt Dormagen“ beschlossen. In der Präambel dieser Richtlinie wird der Rahmen zum Umgang mit städtischen Finanzanlagen festgehalten, der bei der Umsetzung von der Verwaltung und den zu beauftragenden Finanzinstituten einzuhalten ist. Diese Richtlinie gilt sowohl für kurz-, mittel- als auch für langfristige Kapitalanlagen. Sie wurde vom Rat damals einstimmig beschlossen, allerdings ohne eine gründliche Diskussion, was bei diesem komplexen Thema und seinen finanziellen Auswirkungen wichtig gewesen wäre.

Problematisch an dieser Stelle ist, dass der Titel der Richtlinie den Eindruck erweckt, es handle sich nur um Regeln für Kapitalanlagen wie dies zudem durch die Präambel suggeriert wird. Allerdings wird im §4 („Anlageformen“) unter Punkt 5 „derivative Instrumente“ ausgeführt, dass einfache Zinsverträge zur Sicherung des bestehenden Portfolios durchgeführt werden können. Diese Produkte dienen der Zinssteuerung und sind im Rahmen der Optimierung des Bestandes ausdrücklich erlaubt. Dies ist aus unserer Sicht eine höchst problematische Passage, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Stadt Dormagen sich gerade einige Jahre vorher aus höchstriskanten und spekulativen Zinswetten (CMS) verabschiedet hat, wobei nur durch Glück am Ende ein großer Verlust für die Stadt Dormagen ausblieb.

Derartig strukturierte Derivate (CMS) dürfen zwar gemäß der genannten Richtlinien nicht mehr erworben werden, aber für uns ist es mehr als fraglich, ob dem Rat die Tragweite seiner damaligen Entscheidung bewusst ist.

Dem Arbeitskreis Finanzen wurde in einer Sitzung am 30. Juli 2019 eine Präsentation der MAGRAL AG mit dem Titel „Kommunale Zinssteuerung in Dormagen“ vorgestellt. Die Präsentation führte unter „rechtliche Grundlagen“ auf, dass durch Beschluss des Stadtrates vom 09.12.2014 der Fachbereich Finanzen beauftragt und ermächtigt wurde, zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken, Zinssicherungsverträge einzusetzen. Dabei bezieht sich die MAGRAL AG auf die vom Rat in der o.g. Sitzung verabschiedete „Richtlinie zur Anlage von Kapital der Stadt Dormagen“. Weiterhin führt die MAGRAL AG auf, dass sich die Stadt Dormagen seit dem Jahre 2014 konkret mit der Zinssteuerung und der effektiven Absicherung der Zinsänderungsrisiken unter Nutzung des Beratungsangebotes der MAGRAL AG beschäftigt. Der Abschluss eines Beratungsvertrages mit der MAGRAL AG ist dem Stadtrat bisher nie zur Beschlussfassung vorgelegt worden.

In der o.g. Richtlinie wurde unter § 10 „Berichtswesen“ festgelegt, dass dem Rat sowie dem Hauptausschuss jährlich zum 31.12. eine Gesamtdarstellung der getätigten Geldanlagen, also auch der getätigten Zinssteuerungsgeschäfte, durch den Fachbereich Finanzen vorzulegen ist. Wenn dies so festgelegt ist, muss man davon ausgehen, dass Hauptausschuss und Rat eine entsprechende Beschlussfassung hätten herbeiführen müssen.

Aus unserer Sicht ist die derzeitige Situation unverantwortlich, da aktuell die Verwaltung offenbar förmlich freie Hand bei der Durchführung riskanter Finanzgeschäfte hat. Erschwerend kommt hinzu, dass eine externe Firma offenbar Einfluss auf die Entscheidungen nehmen kann, während die Kontrollorgane Hauptausschuss und Rat nicht involviert sind. Es ist zwar im Beratungsvertrag mit der MAGRAL AG ausdrücklich geregelt, dass nur konservative, bewährte und einfach nachvollziehbare Instrumente zur Zinssicherung zugelassen sind. Allerdings wurde der Berichtspflicht gegenüber den Ratsmitgliedern bis heute nicht nachgekommen. Die o.g. Richtlinie sieht strikt vor, dass die Berichte über das komplexe Themengebiet so erfolgen müssen, dass auch Nicht-Fachleute die Entscheidungen und Auswirkungen nachvollziehen können.

Die Berichtspflicht ist umso wichtiger vor dem Hintergrund, dass vor ca. 15 Jahren auch beim Abschluss des damaligen CMS die „beratende“ NRW Bank keinerlei Risiko auf die Stadt Dormagen zukommen sah. Tatsächlich stellten sich diese Geschäfte (CMS) als hochriskant dar und wurden nicht umsonst in der aktuell gültigen Richtlinie explizit nicht mehr zugelassen.

Die Richtlinie sieht in § 9 („Kontrolle und Überwachung“) vor, „dass bei Beauftragung Dritter sicherzustellen ist, dass die Stadt Dormagen mindestens jährlich Berichte erhält, die zur Ertrags- und Risikosituation Stellung nehmen, damit das Erreichen der Anlageziele kontrolliert werden kann.“ Allerdings haben seit 2014 weder Rat noch Hauptausschuss in geeigneter Form durch den Fachbereich Finanzen entsprechende jährliche Berichte vorgelegt bekommen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die strikten Vorgaben der Richtlinie und muss unserer Meinung nach mindestes mit einer Rüge geahndet werden.

 

Quellen & weiterführende Links


Über diese Reihe

Das Zentrum setzt sich für eine transparente Politik in Dormagen ein. Aus diesem Grund machen wir unsere Anträge, die wir im Stadtrat bzw. in dessen Ausschüssen stellen, hier 1:1 für jeden öffentlich zugänglich.