Rückzahlung Corona-Bußgelder

Der Antrag der Zentrumsfraktion wurde in der Hauptausschusssitzung 14.03.2025 diskutiert, mit Stimmen von SPD, GRÜNE, CDU und FDP ABGELEHNT.

Rückzahlung Corona Bußgelder

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie, den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung des Hauptausschusses der Stadt Dormagen am 14.03.2025 zu setzen.

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Dormagen beschließt die Rückzahlung der verhängten Corona Bußgelder in Höhe von 114.250,00 EUR an die Betroffenen

Begründung

Im Zuge der Corona Pandemie wurden Maßnahmen verhängt, welche aus heutiger Sicht mehr als überdenkenswert sind. Nach der Covid19-Rechtsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen können bei Verstößen gegen Kontakt- und Betretungsverbote in Nordrhein-Westfalen Bußgelder von mindestens 200 € pro betroffener Person verhängt werden. In besonders schweren Fällen können Ordnungsamt und Polizei diesen Betrag auch verdoppeln.

Die bayerische Staatsregierung hat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Sachen “Bußgeld für Corona-Verstöße” eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht entschied, dass das Verbot, die eigene Wohnung zu verlassen, um sich allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts im Freien aufzuhalten, rechtswidrig war. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Ausgehverbot als unverhältnismäßig eingestuft und damit der Klage eines Mannes aus Passau stattgegeben. Der Mann hatte argumentiert, das Verbot verletze ihn in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person. Er war zu einem Bußgeld von 500 Euro verurteilt worden, weil er nachts allein spazieren gegangen war.

Das Gericht stellte fest, dass das Ausgehverbot nicht erforderlich war, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Es habe keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass sich Menschen allein oder mit Haushaltsangehörigen im Freien infiziert hätten. Zudem habe es mildere Mittel wie eine nächtliche Ausgangssperre oder ein Versammlungsverbot auf öffentlichen Plätzen gegeben. Das Urteil ist rechtskräftig und für alle bayerischen Behörden bindend. Es könnte auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben, die ähnliche Sperrstundenverordnungen erlassen haben.

Eine Aufarbeitung und Bewertung der Maßnahmen liegen außerhalb unserer Kompetenz, jedoch ist es richtig und wichtig vor dem Bürger und Gastronomie entsprechend für die von der Stadt verhängten Maßnahmen Korrekturen im Gemeinsinn durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Woitzik                        Thomas Freitag                                  Michael Kirbach

Fraktionsvorsitzender                          Stellv. Fraktionsvorsitzender               Geschäftsführer

2024-22-10 ANTRAG Rückzahlung Corona Bußgelder